Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung zur Saatgutbehandlung von Einlegegurken
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 25.03.2020
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Maxim 480 FS mit den Wirkstoffen Pyrethrine und Rapsöl zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen Stängelbrand (Didymella bryoniae), Fusarium oxysporum in Einlegegurken beschränkt.
Die Zulassung von Maxim 480 FS wird für die Zeit 24. März 2020 bis zum 21. Juli 2020 für exakt 120 Tage erteilt. Die dafür bundesweit zugelassene Mittelmenge wird auf insgesamt 5 Liter beschränkt.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Das Mittel darf zur Saatgutbehandlung von Saatgut für den Freilandgemüsebau von Einlegegurken angewendet werden im vor der Saat Die maximale Anzahl Anwendungen für die Kultur je Jahr ist auf 1 Anwendung begrenzt.
Aufwandmenge und Wartezeit
Der Mittelaufwand beträgt 100 ml pro 100 kg Samen. Der maximale Mittelaufwand darf 2,28 ml pro ha (entsprechend max. 60.000 Körner pro ha) nicht überschreiten. Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.