Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung zur Kartoffelkäferbekämpfung im ökologischen Anbau von Kartoffeln
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 07.05.2020
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat NeemAzal-T/S mit den Wirkstoffen Azadirachtin und Azadirachtin A zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen Kartoffelkäfer in Kartoffeln (ökologischer Anbau) begrenzt.
Die Zulassung von NeemAzal-T/S wird für die Zeit vom 6. Mai 2020 bis zum 2. September 2020 für exakt 120 Tage erteilt. Die dafür bundesweit zugelassene Mittelmenge wird auf 5000 Liter ausreichend für etwa 1000 ha Kartoffeln im ökologischen Anbau begrenzt.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Das Mittel gegen Kartoffelkäfer darf im ökologischen Kartoffelanbau zur Bekämpfung der Kartoffelkäferlarven im Larvenstadium L1 bis L3 nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf gespritzt werden.
Die maximale Anzahl Anwendungen ist in der o.a. Anwendung und für die jeweilige Kultur bzw. je Jahr auf 4 Anwendungen begrenzt. Der Behandlungsabstand zwischen den Behandlungen muss mindestens 7 Tage betragen.
Aufwandmenge und Wartezeit
Der Mittelaufwand beträgt 2,5 Liter/ha. Die Wartezeit zwischen der letzten durchgeführten Behandlung und der möglichen Ernte wurde auf exakt 4 Tage festgelegt.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.