Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung zur Kartoffelkäferbekämpfung im ökologischen Anbau von Kartoffeln
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 30.04.2020
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Novodor FC mit dem Wirkstoff Bacillus thuringiensis subspecies tenebrionis Stamm NB 176 zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen Kartoffelkäfer in Kartoffeln (ökologischer Anbau) begrenzt.
Die Zulassung von Novodor FC wird für die Zeit vom 30. April 2020 bis zum 27. August 2020 für exakt 120 Tage erteilt. Die dafür bundesweit zugelassene Mittelmenge wird auf 54.000 Liter ausreichend für etwa 5.400 ha Kartoffeln im ökologischen Anbau bei zwei Anwendungen begrenzt
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Das Mittel gegen Kartoffelkäfer darf im ökologischen Kartoffelanbau zur Bekämpfung der Kartoffelkäferlarven im Larvenstadium L1 bis L4 bei Befallsbeginn, ab Schlüpfen der ersten Larven im Stadium der Kultur von BBCH 31 bis BBCH 79 auch als Unterblattbehandlung gespritzt werden.
Die maximale Anzahl Anwendungen ist in der o.a. Anwendung und für die jeweilige Kultur bzw. je Jahr auf 2 Anwendungen begrenzt. Der Behandlungsabstand zwischen den beiden Behandlungen muss mindestens 5 Tage betragen.
Aufwandmenge und Wartezeit
Der Mittelaufwand beträgt 5,0 Liter/ha. Die Wartezeit wurde mit „F“ eingestuft und ist damit durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.