Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung zur Bekämpfung von Auflaufkrankheiten in Ölkürbis
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 24.04.2019
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Merpan 80WDG mit dem Wirkstoff Captan zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung zur Bekämpfung von Auflaufkrankheiten in Ölkürbis beschränkt dessen Verwendungszweck in Form der Ölgewinnung und zum Verzehr festgelegt ist.
Die Zulassung von Merpan 80WDG wird für die Zeit vom 23. April 2019 bis zum 20. August 2019 für 120 Tage erteilt. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 5,0 kg begrenzt, und ist damit ausreichend für 2000 kg gebeiztes Saatgut.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Das Mittel darf im Freiland als Saatgutbehandlung vor der Saat eingesetzt werden. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 1 Anwendung beschränkt.
Aufwandmenge und Wartezeit
Die Aufwandmenge wurde festgelegt auf 250 g pro 100 kg Saatgut. Als Saatgutmenge je ha wurden 5 kg festgelegt.
Die Wartezeit wurde mit „F“ eingestuft. Und ist damit durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht in beiden Kulturen nicht erforderlich.
Hinweis: Sämtliche Auflagen sind bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.