Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung zur Bekämpfung von Auflaufkrankheiten in Ölkürbis
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 03.04.2019
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Flowbrix mit dem Wirkstoff Kupferoxychlorid zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung zur Bekämpfung von Auflaufkrankheiten in Ölkürbis beschränkt dessen Verwendungszweck in Form der Ölgewinnung und zum Verzehr festgelegt ist.
Die Zulassung von Flowbrix wird für die Zeit vom 2. April 2019 bis zum 30. Juli 2019 für 120 Tage erteilt. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 6,6 Liter Mittel begrenzt, womit ein Bedarf an gebeiztem Ölkürbissaatgut von 2000 kg gedeckt ist.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Das Mittel darf im Freiland als Saatgutbehandlung vor der Saat; BBCH 00 eingesetzt werden. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 1 Anwendung beschränkt.
Aufwandmenge und Wartezeit
Die Aufwandmenge wurde festgelegt auf 330 ml pro 100 kg Saatgut. Als Saatgutmenge je ha wurden 5 kg festgelegt.
Die Wartezeit wurde mit „F“ eingestuft. Und ist damit durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht in beiden Kulturen nicht erforderlich.
Hinweis: Sämtliche Auflagen sind bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.