Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung zur Bekämpfung der Hopfenblattlaus in Hopfen
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 13.04.2020
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Movento SC 100 mit dem Wirkstoff Spirotetramat zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen Hopfenblattlaus (Phorodon humuli) in Hopfen beschränkt.
Die Zulassung von Movento SC 100 wird für die Zeit vom 1. Mai 2020 bis zum 28. August 2020 für exakt 120 Tage erteilt. Die dafür bundesweit zugelassene Mittelmenge wird auf insgesamt 20.000 Liter begrenzt, und ist damit ausreichend für 20.000 ha.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Das Mittel darf im Freilandanbau bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen; nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf im Entwicklungsbereich des Hopfen Kultur zwischen BBCH 31 bis 39 gespritzt oder gesprüht werden. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in der o.a. Anwendung und für die jeweilige Kultur bzw. je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt.
Aufwandmenge und Wartezeit
Der Mittelaufwand beträgt 1 Liter/ha in max. 3.000 Liter/ha Wasser. Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.