Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung zur Bekämpfung der Apfelblutlaus
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 03.04.2020
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Movento SC 100 mit dem Wirkstoff Spirotetramat zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen Apfelblutlaus (Eriosoma lanigerum) in Apfel beschränkt.
Die Zulassung von Movento SC 100 wird für die Zeit vom 18. April 2020 bis zum 15. August 2020 für exakt 120 Tage erteilt. Die dafür bundesweit zugelassene Mittelmenge wird auf 27.000 Liter begrenzt und ist damit ausreichend für 6.000 ha Anbaufläche bei zwei Behandlungen.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Das Mittel für den Freilandanbau von Äpfeln darf nach der Blüte; nach Befallsbeginn und ab Warndienstaufruf bei voller Belaubung der Kultur im Entwicklungszeitraum BBCH 69 bis 72 gesprüht werden. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 2 Anwendungen begrenzt. Der Behandlungsabstand zwischen den beiden Behandlungen muss mindestens 14 Tage betragen.
Aufwandmenge und Wartezeit
Der Mittelaufwand beträgt 0,75 Liter/ha und je m Kronenhöhe (maximal 2,25 Liter/ha) in maximal 500 Liter Wasser/ha und m Kronenhöhe. Bei 2 Behandlungen dürfen insgesamt maximal 4,5 Liter/ha eingesetzt werden. Die Wartezeit vom Zeitpunkt der letzten Behandlung bis zum Zeitpunkt des Erntebeginns beträgt exakt 21 Tage.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.