Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung nach Artikel 53 für Spinat und frische Kräuter
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 30.07.2019
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat Asulox (Wirkstoff: Asulam) zur Bekämpfung von Unkräutern, insbesondere Senecio und Polygonum, in Spinat und frischen Kräutern im Freiland befristet für 120 Tage zugelassen.
Das Mittel darf ab dem 22. Juli bis zum 18. November 2019 je einmal im Vor- und Nachauflauf mit 6,0 Liter/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha gespritzt werden. Maximal je eine Anwendung. Die Wartezeit wurde mit „F“ eingestuft.
Achtung: Auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss ein Mindestabstand von 10 Metern eingehalten werden. Mit verlustmindernden Geräten gelten reduzierte Abstände von 5 Metern. Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist zudem die Anwendungsbestimmung NT109 zu beachten.