Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung Merpan WDG zur Behandlung von Ölkürbissaatgut
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 20.04.2020
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Merpan 80WDG mit dem Wirkstoff Captan zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen Auflaufkrankheiten in Ölkürbis beschränkt die zur Ölgewinnung und zum Verzehr angebaut werden.
Die Zulassung von Merpan 80WDG wird für die Zeit vom 20. April 2020 bis zum 17. August 2020für exakt 120 Tage erteilt. Die dafür bundesweit zugelassene Mittelmenge wird auf 5 kg begrenzt.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Das Mittel für den Freilandanbau von Ölkürbis dessen Verwendungszweck der Ölgewinnung und zum Verzehr dient darf zur Saatgutbehandlung vor der Saat im BBCH 00 angewendet werden. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in der o.a. Anwendung und für die jeweilige Kultur bzw. je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt.
Aufwandmenge und Wartezeit
Der Mittelaufwand beträgt 250g pro 100 kg Saatgut. Insgesamt dürfen 5 kg Saatgut je ha nicht überschritten werden. Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.