Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung gegen Vogelfraß
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 13.04.2020
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Korit 420 FS mit dem Wirkstoff Ziram zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf die Aussaat des im Rahmen der ersten Notfallzulassung für Korit 420 FS gebeizten Mais-Saatgutes gegen den Fraß durch Fasan, Rabenkrähe und Taube beschränkt.
Die Zulassung von Korit 420 FS wird für die Zeit vom 13. April 2020 bis zum 10. August 2020 für exakt 120 Tage erteilt.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Das Mittel darf im Freilandanbau zur Aussaat von bereits gebeiztem Saatgut und gegen den Fraß durch Fasan, Rabenkrähe und Taube eingesetzt werden.
Aufwandmenge und Wartezeit
Der Saatgutaufwand darf max. 2 Saatguteinheiten/ha (1 Saatguteinheit entspricht 50.000 Korn) betragen; Hinweis: Für Sortenversuche kann diese Aussaatstärke geringfügig überschritten werden. Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.