Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung gegen „Späte Rübenfäule“
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 13.04.2020
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Amistar Gold mit den Wirkstoffen Difenoconazol und Azoxystrobin zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen die Späte Rübenfäule Rhizoctonia solani in Zuckerrübe beschränkt.
Die Zulassung von Amistar Gold wird für die Zeit vom 1. Mai 2020 bis zum 28. August 2020 für exakt 120 Tage erteilt. Die dafür bundesweit zugelassene Mittelmenge wird auf insgesamt 10.000 Liter beschränkt.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Das Mittel darf bei Infektionsgefahr bzw. Warndienstaufruf im BBCH-Entwicklungsbereich BBCH 31 bis BBCH 39 gespritzt werden. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in der o.a. Anwendung und für die jeweilige Kultur bzw. je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt.
Aufwandmenge und Wartezeit
Der Mittelaufwand beträgt 1,0 Liter/ha in 200-400 Liter Wasser/ha. Die Wartezeit vom Zeitpunkt der letzten durchgeführten Behandlungsmaßnahme bis zur Beerntung beträgt exakt 35 Tage.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.