Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für Spargel
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 31.03.2020
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Benevia (DPX-HGW86 100OD) mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen Spargelfliege in Spargel beschränkt.
Die Zulassung von Benevia (DPX-HGW86 100OD) wird für die Zeit vom 1. April 2020 bis zum 29. Juli 2020 für exakt 120 Tage erteilt. Die dafür bundesweit zugelassene Mittelmenge wird auf insgesamt 3.510 Liter beschränkt und ist damit ausreichend für etwa 2.340 ha Spargelanbaufläche.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Das Mittel darf im Freilandspargelanbau nach der Stechperiode in Ertragsanlagen und nach dem Austrieb in Junganlagen im BBCH-Entwicklungszeitraum zwischen BBCH 09 bis BBCH 55 gegen die Spargelfliege gespritzt werden. Das Spritzen muss in Form einer Bandbehandlung ( 25-30 cm) erfolgen. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 2 Anwendungen begrenzt. Der Behandlungsabstand zwischen den beiden möglichen Behandlungsterminen muss mindestens 8 Tage betragen.
Aufwandmenge und Wartezeit
Der Mittelaufwand beträgt 0,75 Liter/ha in 300 bis 800 Liter Wasser/ha. Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.