Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für Kernobst
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 23.03.2020
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat CURATIO mit dem Wirkstoff Schwefelkalkbrühe zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen Schorf (Venturia spp.) in Kernobst beschränkt. Das Mittel ist jetzt als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Die Zulassung von Curatio wird für die Zeit 20. März 2020 bis zum 17. Juli 2020 für exakt 120 Tage erteilt. Die dafür bundesweit zugelassene Mittelmenge wird auf insgesamt 1.269.000 Liter beschränkt.
Aufwandmenge und Angaben zur sachgerechten Anwendung
Das Mittel darf bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndienstaufruf bis Ende der Blüte (BBCH 69) mit 8 Liter/ha (maximal 24 Liter/ha bezogen auf drei Meter Kronenhöhe) und maximal 6 Behandlungen, ab Fruchtbildung (BBCH 70) mit 6 Liter/ha (maximal 18 Liter/ha bezogen auf drei Meter Kronenhöhe) und maximal 9 Behandlungen in maximal 500 Liter Wasser/ha und je Meter Kronenhöhe gespritzt oder gesprüht werden. Somit sind insgesamt fünfzehn Behandlungen mit maximal 306 Liter/ha im Abstand von einem Tag möglich.
Wartezeit
Die Wartezeit vom Zeitpunkt der letzten durchgeführten Behandlungsmaßnahme bis zur Beerntung beträgt exakt 30 Tage.
Achtung
- Auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss ein Mindestabstand von 20 Metern eingehalten werden. Mit verlustmindernden Geräten gelten folgende reduzierte Abstände: 50% - 15m, 75% - 10m, 90% - 5m.
- Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist zudem die Anwendungsbestimmung NT109 zu beachten.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.