Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für die Bekämpfung des Apfelschalenwicklers
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 17.04.2020
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Isomate CLR MAX TT mit den Pheromonen (E,E)-8,10-Dodecadien-1-ol, (Z)-11-Tetradecenyl acetate, (Z)-9-Tetradecenyl acetate, Dodecan-1-ol, Tetradecan-1-ol zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen die Adulte des Apfelschalenwicklers (Adoxophyes orana) in Apfel beschränkt.
Die Zulassung von Isomate CLR MAX TT wird für die Zeit vom 17. April 2020 bis zum 14. August 2020 für exakt 120 Tage erteilt. Die dafür bundesweit zugelassene Menge wird auf 1.125.000 Dispenser begrenzt und ist damit ausreichend für ca. 1.500 ha.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Die Dispenser gegen den Apfelschalenwickler (Adoxophyes orana) in Apfel darf bei Befallsbeginn und nach Warndienstaufruf und im Kulturentwicklungsbereich BBCH ab 71 ausgebracht werden. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in der o.a. Anwendung und für die jeweilige Kultur bzw. je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt.
Aufwandmenge und Wartezeit
Die Ausbringmenge beträgt 750 Dispenser/ha. Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.