Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für die Anwendung gegen die Blattfallkrankheit und die Regenfleckigkeit im Kernobst
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 04.06.2020
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat CURATIO mit dem Wirkstoff Schwefelkalkbrühe zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen die Blattfallkrankheit Marssonina coronaria sowie Regenfleckenkrankheit/ Fliegenschmutzkrankheit im Kernobst begrenzt.
Die Zulassung wird für die Zeit vom 13. Juli 2020 bis zum 9. November 2020 für exakt 120 Tage erteilt. Die zugelassene Menge wird auf 63.000 Liter begrenzt.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Das Mittel gegen Blattfallkrankheit Marssonina coronaria; Regenfleckenkrankheit/ Fliegenschmutzkrankheit darf bei Infektionsgefahr bzw. nach Warndienstaufruf ab BBCH 74 (bzw. ab „Fruchtdurchmesser bis 40 mm; Frucht steht aufrecht; T-Stadium: Fruchtunterseite und Stiel bilden ein T“) gespritzt oder gesprüht werden.
Die maximale Anzahl Anwendungen ist in der o.a. Anwendung auf 3 Anwendungen und für die jeweilige Kultur bzw. je Jahr auf 15 Anwendungen begrenzt. Der Behandlungsabstand zwischen den beiden Maßnahmen muss mindestens 1 Tag betragen.
Aufwandmenge und Wartezeit
Der Mittelaufwand wurde festgelegt auf 6 Liter/ha und m Kronenhöhe bei einem Wasseraufwand 500 Liter/ha und m Kronenhöhe. Maximal dürfen 0,075 Liter/ha je Behandlung; maximal dürfen insgesamt 18 Liter/ha (bezogen auf drei m Kronenhöhe) ausgebracht werden. Bei der Wartezeit wurde in allen genannten Kulturen auf exakt 30 Tage festgelegt.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.