Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für den Zierpflanzenanbau im Gewächshaus
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 24.09.2020
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat FONGANIL GOLD mit dem Wirkstoff Metalaxyl-M zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung in Zierpflanzen (Topflanzen) gegen Pythium-Arten im Gewächshaus beschränkt.
Die Zulassung von FONGANIL GOLD wird für die Zeit 29. September 2020 bis zum 26. Januar 2021 für exakt 120 Tage erteilt. Die dafür bundesweit zugelassene Mittelmenge wird auf insgesamt 700 Liter und damit ausreichend für eine Behandlungsfläche von ca. 60 bis 100 ha je nach Aufwandmenge.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Das Mittel gegen Pythium-Arten darf in Zierpflanzen (Topfpflanzen) im Gewächshaus Nach dem Topfen bei Befallsbeginn bzw. Sichtbarwerden der ersten Symptome gegossen werden.
Die maximale Anzahl Anwendungen ist in dieser Anwendung und für die jeweilige Kultur bzw. je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt. Zwischen den Anwendungen muss ein Behandlungsabstand von mindestens 5 Tagen eingehalten werden.
Aufwandmenge und Wartezeit
Die Aufwandmenge wurde festgelegt auf
- 6,8 Liter/ha (bei Topfgrößen mit einem Durchmesser von bis zu 9 cm)
- 11 Liter/ha (bei Topfgrößen mit einem Durchmesser von 10-14 cm) (Gießbehandlung mit 13 ml Produkt pro hl Wasser (0,013 %))
Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.