Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für den ökologischen Rapsanbau
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 30.03.2020
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Surround mit dem Wirkstoff Kaolin zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen Rapsglanzkäfer im ökologischen Rapsanbau beschränkt.
Die Zulassung von Surround wird für die Zeit vom 1. April 2020 bis zum 29. Juli 2020 für exakt 120 Tage erteilt. Die dafür bundesweit zugelassene Mittelmenge wird auf insgesamt 26.000 kg beschränkt und ist damit ausreichend für etwa ca. 520 ha (bei durchschnittlich 2 Behandlungen).
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Das Mittel darf im ökologischen Freilandanbau von Winterraps nach Warndienstaufruf im Entwicklungszeitraum der Kultur von BBCH 51 bis 60 und nur zur Befallsminderung gegen Adulte Rapsglanzkäfer gespritzt werden. Bei nachfolgender Abwaschung durch Regen kann der Belag erneuert werden. Achtung: Die maximale Anzahl ist in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 4 Anwendungen begrenzt.
Aufwandmenge und Wartezeit
Der Mittelaufwand beträgt 25 kg/ha in 300 bis 400 Liter Wasser/ha. Es ist zwingend ein Netzmittel beizufügen. Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.