Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für den ökologischen Anbau von Süß- und Sauerkirschen
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 25.03.2020
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Spruzit Neu mit den Wirkstoffen Pyrethrine und Rapsöl zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen Blattläuse als beißende Insekten im ökologischen Anbau von Süß- und Sauerkirschen beschränkt.
Die Zulassung von Spruzit Neu wird für die Zeit 1. April 2020 bis zum 29. Juli 2020 für exakt 120 Tage erteilt. Die dafür bundesweit zugelassene Mittelmenge wird auf insgesamt 900 Liter beschränkt.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Das Mittel darf bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen gespritzt oder gesprüht werden. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in der o.a. Anwendung und für die jeweilige Kultur bzw. je Jahr auf 2 Anwendungen begrenzt.
Aufwandmenge und Wartezeit
Der Mittelaufwand beträgt 3,5 Liter/ha und je m Kronenhöhe in max. 500 Liter Wasser/ha und je m Kronenhöhe. Die Wartezeit vom Zeitpunkt der letzten durchgeführten Behandlungsmaßnahme bis zur Beerntung beträgt exakt 3 Tage.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.