Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für den ökologischen Anbau von Hopfen und Kern- und Steinobst
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 17.04.2020
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Quassiaextrakt MD aus Quassia amara mit dem Wirkstoff Quassin zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen Hopfenblattlaus in Hopfen (ökologischer Anbau) und Sägewespen in Kernobst / Steinobst (ökologischer Anbau) den beschränkt.
Die Zulassung von Quassiaextrakt MD aus Quassia amara wird für die Zeit vom 17. April 2020 bis zum 14. August 2020 für exakt 120 Tage erteilt. Die dafür bundesweit zugelassene Mittelmenge wird auf 1,455 t ausreichend für ca. 900 ha Kernobst und 70 ha Steinobst (eine Behandlung) sowie 0,394 t ausreichend für ca. 175 ha Hopfen(eine Behandlung) veranschlagt. In der Summe wird die genehmigte Menge auf 1,85 t begrenzt.
Angaben zur sachgerechten Anwendung für Hopfen
Im ökologischen Freilandanbau von Hopfen darf das Mittel gegen die Hopfenblattlaus nach Ende des Blattlauszuflugs, nach Erreichen von Schwellenwerten oder Warndienstaufruf und im Kulturentwicklungsbereich zwischen BBCH 35 bis 61 gesprüht oder „gestrichen“ werden. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in der o.a. Anwendung und für die jeweilige Kultur bzw. je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt.
Hopfen: Aufwandmenge und Wartezeit
Der Mittelaufwand beträgt 2,25 kg/ha in 800 bis 2200 Liter Wasser/ha. Insgesamt dürfen maximal 1,2 kg/ha (bei 2 Behandlungen) nicht überschritten werden. Entspricht einer Quassin-Konzentration von 18 g/ha bei einem angenommenen Quassingehalt von 8 g/kg Quassiaextrakt MD aus Quassia amara. Die maximale Quassinmenge von 18 g/ha darf nicht überschritten werden. Bei einer höheren Quassinkonzentration im Produkt ist die Aufwandmenge entsprechend zu reduzieren. Die Wartezeit beträgt exakt 60 Tage.
Angaben zur sachgerechten Anwendung für Kernobst und Steinobst
Im ökologischen Freilandanbau von Kern- und Steinobst darf das Mittel gegen Sägewespen nach Erreichen von Schwellenwerten oder Warndienstaufruf vor dem Larvenschlupf im Kulturentwicklungsbereich zwischen BBCH 64 bis 69 gesprüht werden. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in der o.a. Anwendung und für die jeweilige Kultur bzw. je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt.
Kernobst und Steinobst: Aufwandmenge und Wartezeit
Der Mittelaufwand beträgt 1,5 kg/ha in 1000 Liter Wasser/ha. Entspricht einer Quassin-Konzentration von 12 g/ha bei einem angenommenen Quassingehalt von 8 g/kg Quassiaextrakt MD aus Quassia amara. Die maximale Quassinmenge von 12 g/ha darf nicht überschritten werden. Bei einer höheren Quassinkonzentration im Produkt ist die Aufwandmenge entsprechend zu reduzieren. Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.