Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für den Kern- und Steinobstanbau
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 03.04.2019
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Beloukha mit dem Wirkstoff Pelargonsäure zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung zur Abtötung von Wurzelschosser in Kernobst und Steinobst beschränkt.
Die Zulassung von Beloukha wird für die Zeit vom 1. April 2019 bis zum 29. Juli 2019 für 120 Tage erteilt. Die bundesweit zugelassene Menge wird 30000 Liter begrenzt.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Das Mittel darf in den genannten Kulturen im Frühjahr und im Sommer als Einzelpflanzenbehandlung im Freiland bei einer Länge der Wurzelschosser max. 10 bis 15cm gespritzt werden.
Die maximale Anzahl Anwendungen ist in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 2 Anwendungen beschränkt. Zwischen den beiden Anwendungen muss ein Behandlungsabstand von 2 bis 4 Wochen eingehalten werden.
Aufwandmenge und Wartezeit
Die Aufwandmenge wurde festgelegt auf 16 Liter/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha. Maximal dürfen 32 Liter/ha max. pro Jahr ausgebracht werden.
Die Wartezeit wurde im Freilandanbau von Kernobst wie im Steinobst mit „F“ eingestuft. Und ist damit durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht in beiden Kulturen nicht erforderlich.
Achtung NT 109: Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät SEITE 3 VON 9 BVL_FO_05_2441_200_V2.5 erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90% eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.
Hinweis: Sämtliche weiteren Auflagen sind bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.