Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für den Gemüsebau im Gewächshaus bei der Anzucht von Jungpflanzen
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 29.01.2020
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Verimark mit dem Wirkstoff Aluminiumkaliumsulfat zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen die Kleine Kohlfliege in Kopfkohlen und Blumenkohlen zur Jungpflanzenanzucht beschränkt.
Die Zulassung von Verimark wird für die Zeit 23. März 2020 bis zum 20. Juli 2020 für exakt 120 Tage erteilt. Die dafür bundesweit zugelassene Mittelmenge wird auf insgesamt 950 Liter ausreichend für rund 1.585 ha (bei 40.000 Pflanzen pro ha).
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Das Mittel die Kleine Kohlfliege in Kopfkohlen und Blumenkohlen zur Jungpflanzenanzucht darf im Gewächshausgemüsebau bei zur Jungpflanzenanzucht und anschließendem Auspflanzen (Freiland und Gewächshaus) ab BBCH 12 bis 15 gegossen werden.
Die maximale Anzahl Anwendungen ist in dieser Anwendung und für die jeweilige Kultur bzw. je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt.
Aufwandmenge und Wartezeit
Der Mittelaufwand beträgt 15 ml pro 1000 Pflanzen in 2 bis 3 Liter Wasser pro Pflanzen. Der maximale Mittelaufwand beträgt 600 ml/ha (entsprechend maximal 40.000 Pflanzen pro ha). Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Gemäß § 29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.