Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für den Gemüseanbau
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 30.04.2020
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Asolux mit dem Wirkstoff Asulam zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen Senecio und Polygonum in Spinat (einschließlich Saatguterzeugung), frischen Kräutern, und Wolliger Fingerhut (Digitalis lanata) begrenzt.
Die Zulassung von Asolux wird für die Zeit vom 11. Mai 2020 bis zum 7. September 2020 für exakt 120 Tage erteilt. Die dafür bundesweit zugelassene Mittelmenge wird auf 20.000 Liter begrenzt und ist damit ausreichend für 3.500 ha Spinatfläche, 300 ha Kräuterfläche, 300 ha Fingerhutfläche und 700 ha Spinat-Saatgutproduktionsfläche.
Angaben zur sachgerechten Anwendung in Spinat
Das Mittel gegen Polygonum-Arten und Kreuzblütengewächse darf nach dem Auflaufen der Kultur bis BBCH 19 im Freiland und nur im Zeitraum zwischen dem 1. Mai bis zum 1. September in Spinat der zur Saatguterzeugung angebaut wird gespritzt werden.
Die maximale Anzahl Anwendungen ist in der o.a. Anwendung und für die jeweilige Kultur bzw. je Jahr auf 3 Anwendungen begrenzt. Der Behandlungsabstand zwischen den Behandlungen muss mindestens 3 bis 5 Tage betragen.
Aufwandmenge und Wartezeit in Spinat
Der Mittelaufwand beträgt 1,0 Liter/ha pro Behandlung. Die Mittelgesamtmenge von 3,0 Liter darf nicht überschritten werden. Die Wartezeit wurde mit „XF“ eingestuft und ist damit durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Angaben zur sachgerechten Anwendung in Fingerhut (Digitalis lanata)
Das Mittel gegen Zweikeimblättrige Unkräuter, insbesondere Senecio- und Polygonum-Arten, darf nach dem Auflaufen der Kultur im Freiland und nur im Zeitraum zwischen dem 1. Mai bis zum 1. September in Fingerhut dessen Nutzung als Arzneipflanze vorgesehen ist gespritzt werden.
Die maximale Anzahl Anwendungen ist in der o.a. Anwendung und für die jeweilige Kultur bzw. je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt.
Aufwandmenge und Wartezeit in Fingerhut (Digitalis lanata)
Der Mittelaufwand beträgt 4,0 Liter/ha pro Behandlung in 200 bis 400 Liter/ha Wasseraufwand pro Behandlung. Die Mittelgesamtmenge von 4,0 Liter darf nicht überschritten werden.
Die Wartezeit wurde mit „XF“ eingestuft und ist damit durch die Anwendungs-bedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.