Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für den Einsatz in Weinreben
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 10.07.2020
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Minecto One mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und Anwendung die Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) in der Weinrebe - deren Nutzung als Tafel- und Keltertraube vorgesehen ist - beschränkt.
Die Zulassung von Minecto One wird für die Zeit vom 15. Juli 2020 bis zum 11. November 2020 und damit für exakt 120 Tage erteilt. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 2.500 kg ausreichend für etwa 20.000 ha (bei einer Behandlung) begrenzt.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Das Mittel gegen Drosophila-Arten darf bei Befallsbeginn im Entwicklungszeitraum der Kultur zwischen BBCH 81 und BBCH 89 im Freiland gespritzt werden. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in dieser Anwendung und für die jeweilige Kultur bzw. je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt.
Aufwandmenge und Wartezeit
Die Aufwandmenge wurde festgelegt auf 0,125 g/ha in 200 bis 300 Liter Wasser/ha. Behandelt werden darf nur die Traubenzone. Maximal dürfen 0,125g/ha in der Kultur/Jahr ausgebracht werden. Die Wartezeit wurde festgelegt auf exakt 10 Tage.
Hinweis: Gemäß § 29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.