Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für den Apfelanbau
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 08.03.2019
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Exirel mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen Apfelblütenstecher in Apfel im Freiland beschränkt.
Die Zulassung von Exirel wird für 120 Tage in der Zeit vom 6. März 2019 bis zum 3. Juli 2019 erteilt. Die bundesweit zugelassene Menge wird 2000 Liter zur Behandlung von 4000 ha Behandlungsfläche begrenzt.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Das Mittel ist darf nach festgestelltem Befall und Warndienstaufruf im BBCH-Stadium der Kultur BBCH 54 gespritzt oder gesprüht werden. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in der genannten Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt.
Aufwandmenge und Wartezeit
Die Aufwandmenge wurde festgelegt auf 0,25 Liter/ha und je m Kronenhöhe in max. 500 Liter Wasser/ha und je m Kronenhöhe. Maximal dürfen 0,5 Liter/ha (2 m Kronenhöhe) ausgebracht werden. Die Wartezeit wurde mit „F“ festgesetzt.
Hinweis
Sämtliche weiteren Auflagen sind bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.