Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für den Anbau von Kern- und Steinobst
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 31.03.2020
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Quickdown mit dem Wirkstoff Pyraflufen-Ethyl zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen Abtötung Wurzelschosser in Kern- und Steinobst beschränkt.
Die Zulassung von Quickdown wird für die Zeit vom 15. April 2020 bis zum 12. August 2020 für exakt 120 Tage erteilt. Die dafür bundesweit zugelassene Mittelmenge wird auf 5.000 Liter in Kernobst und 2.000 Liter in Steinobst begrenzt.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Das Mittel zur Abtötung von Wurzelschossern darf im Freiland in Kern- und Steinobst im Vegetationszeitraum zwischen den Monaten April bis August bei einer Länge der Wurzelschosser von maximal 10-15 cm als Reihenbehandlung mit Abschirmung gespritzt werden. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 2 Anwendungen begrenzt. Der Behandlungsabstand zwischen den beiden möglichen Behandlungsterminen muss mindestens 2 bis 4 Wochen betragen.
Aufwandmenge und Wartezeit
Der Mittelaufwand in Kern- und Steinobst beträgt 0,8 Liter/ha + 2 Liter/ha Toil in 200 bis 400 Liter Wasser/ha. Die maximal mögliche Ausbringmenge beträgt maximal 1,6 Liter/ha + 4 Liter/ha Toil pro Jahr. Die Wartezeit durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.