Pflanzenschutzmittel – Änderungsmitteilung für die Notfallzulassung und die Anwendung von Movento SC 100
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 13.05.2020
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Movento SC 100 mit dem Wirkstoff Spirotetramat zugelassen.
Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen Maulbeerschildlaus (Pseudaulacaspis pentagona), Gemeine Napfschildlaus (Parthelocanium corni), Gemeine Kommaschildlaus (Lepidosaphes ulmi), Pfirsichschildlaus (Parthenolecanium persicae), San José Schildlaus (Quadraspidiotus perniciosus), Wollige Rebenschildlaus (Pulvinaria vitis), Zitrusschmierlaus (Planococcus citri)in Johannisbeere, Stachelbeere, Heidelbeere, Himbeere (ausgenommen Herbsthimbeere) und Brombeere begrenzt.
Heute hat das BVL die Angaben zum Anwendungszeitpunkt und zum Stadium der Kultur für die Kultur Heidelbeere wie folgt ergänzt:
Anwendungszeitpunkt: Das Mittel darf nach Warndienstaufruf vor der Ernte in Johannisbeere, Stachelbeere und Heidelbeere sowie nach der Ernte für Himbeere, Brombeere (ausgenommen Herbsthimbeere) und Heidelbeere, gesprüht werden.
Die Stadien der jeweiligen Kultur zum Anwendungszeitpunkt differieren wie folgt:
- BBCH 71 bis 81: Johannisbeere, Stachelbeere, Heidelbeere
- ab BBCH 91: Himbeere, Brombeere (ausgenommen Herbsthimbeere) und Heidelbeere
Selbst verständlich gilt auch weiterhin der Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.