Winterraps – Weiter auf Rapsglanzkäfer achten
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 05.04.2020
Die kalten Nächte haben die Entwicklung der Bestände verzögert und Frostrisse an den Pflanzen hinterlassen. Die Pflanzen verschließen diese Wunden und aufgrund der trockenen Witterung ist kein zusätzlicher fungizider Schutz erforderlich.
Aufgrund des wärmeren Wetters werden in weiter entwickelten Beständen die Rapspflanzen aufblühen. An geöffneten Rapsblüten gelangen die Rapsglanzkäfer ohne Fraß an den Pollen und die Gefahr von Ertragsverlusten sinkt schnell. Spritzungen sind dann in der Regel nicht mehr erforderlich.
In höheren Lagen sollten Bestände in der Knospenbildung weiterhin alle 2 Tage kontrolliert werden. Bekämpfungsmaßnahmen sind nur durchzuführen, wenn der Schwellenwert überschritten wird:
BBCH | Schwacher Bestand | Wüchsiger Bestand |
Mitte Knospenbildung | 4 Käfer/Pflanze | 8 Käfer/Pflanze |
Ende Knospenbildung | 5 Käfer/Pflanze | 10 Käfer/Pflanze |
Wenn sich blühende Unkräuter im Bestand befinden, oder sich schon die ersten Rapsblüten geöffnet haben, stehen nur noch die nicht bienengefährlichen B4-Mittel Biscaya und Mospilan SG bzw. Danjiri zur Verfügung. Für Biscaya besteht in dieser Kulturperiode die letzte Möglichkeit, Restmengen aufzubrauchen.
Um ein Überschreiten des Rückstandshöchstgehalts von Acetamiprid in Honig zu verhindern, darf Mospilan SG bzw. Danjiri nicht in Kombination mit Netzmitteln angewendet werden. Tankmischungen von Mospilan SG bzw. Danjiri mit Azol-Fungiziden sind bienengefährlich (B1) und in blühenden Beständen verboten! Dies gilt auch für Biscaya. Nur Tankmischungen von Biscaya mit Azol-Fungiziden, die die Auflage NB6645 haben, z.B. Propulse, bleiben nicht bienengefährlich (B4) und dürfen auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen gespritzt werden.
Hinweis: Generell sollten die Behandlungen von blühenden Beständen abends nach dem täglichen Bienenflug erfolgen (Auflage NN410).