Ackerbau – Neue Informationen zur Herbstdüngung auf Ackerland
Wichtige Informationen aus dem Main-Tauber-Kreis vom 07.08.2018
Der Fachberater aus dem Main-Tauber-Kreis H. Lindner erinnert heute daran, dass für die Herbstdüngung einer Zweitfrucht (Aussaat bis 01. August und Ernte im Folgejahr) die Erstellung einer Düngebedarfsberechnung notwendig ist.
In diesem Zusammenhang verweist er auf die aktuellen Hinweise im Merkblatt der Düngeverordnung zur möglichen Herbstdüngung für Zwischenfrüchte, Winterraps, Feldfutter und Wintergerste (nur nach Getreide).
Sein spezieller Tipp: Das Merkblatt sollte als Dokumentation aufbewahrt werden, da es als Nachweis für einen Düngebedarf im Herbst dient!