Ackerbau – Heute im Haller Visier: Winterraps
Wichtige Informationen aus dem Landkreis Schwäbisch Hall vom 25.03.2020
Bis Donnerstag gibt es tagsüber viel Sonnenschein. Doch die beiden amtlichen Berater S. Hörner und S. Wolpert vom Amt in Ilshofen verweisen weiters auf die bestehende Gefahr von Nachtfrösten und raten dazu, in den nächsten Tagen keine Pflanzenschutzmaßnahmen durchzuführen, da diese zu Schäden an den Kulturpflanzen führen können.
Winterraps: In besonders weit entwickeltem Raps sind leichte Schäden durch den Frost der letzten Nächte zu sehen. Die Verkrümmung des Haupttriebes ist aber nur vorrübergehend und wird sich aus Sicht der Haller Experten wieder verwachsen.
Rapsschädlinge: In unbehandelten aber auch behandelten Rapsschlägen fällt auf, dass die Frühblüher stark vom Rapsglanzkäfer befallen sind. Auch in den Gelbschalen fangen sich wieder Rapsglanzkäfer, obwohl im Bestand wenig bis kein Befall vorhanden ist.
Der Rapsglanzkäfer wird von der gelben Farbe, welche in der Landschaft momentan richtig heraussticht, über weite Entfernungen angezogen. Darum sind weder Gelbschalenfänge noch Bonituren der Frühblüher zur Ermittlung der Schadensschwelle besonders geeignet.
Ermittlung der Schadensschwelle: Zählen oder abklopfen des Haupttriebes. In einem schwachen Bestand liegt der Bekämpfungsrichtwert bei 4, in einem wüchsigen Bestand bei 8 Käfern pro Pflanze. Bei der Ermittlung zu beachten ist, dass der Rapsglanzkäfer den Bestand von außen befliegt, weshalb die Schadensschwelle oft nur im Randbereich überschritten wird. In den meisten Fällen reicht eine Randbehandlung deshalb aus.
Achtung: Der Fachmann Tiemo Hofmann vom Landwirtschaftsamt des Landkreises Schwäbisch Hall weist darauf hin, dass ab sofort die Beratungen zum Antragsverfahren Gemeinsamer Antrag nicht mehr persönlich vorgenommen werden können. Es können auch keine FIONA-Anträge beim Landwirtschaftsamt persönlich entgegengenommen werden. Das Landwirtschaftsamt ist für den Publikumsverkehr geschlossen. Es wird gebeten, den FIONA-Antrag von zu Hause abzuschließen und den komprimierten Antrag per Post an das Landwirtschaftsamt zu senden.