Ackerbau – Aktuelle Hinweise zu Winterraps, Wintergerste und Zuckerrüben
Wichtige Informationen aus dem Main-Tauber-Kreis vom 14.04.2018
Der Fachmann vom Landwirtschaftsamt Bad Mergentheim H. Lindner, informiert heute über die regionalen Stand der Entwicklung in Winterraps, Wintergerste und Zuckerrüben und gibt Tipps zu notwendigen Arbeiten. Er weist darauf hin, dass sich die regionalen Getreide- und Rapsbestände zügig entwickeln und denkt, dass jetzt anfallende Arbeiten in Ruhe durchgeführt werden können, da der weitere Witterungsverlauf einen eher trockenen Charakter zeigt.
Winterraps: Zur Monatsmitte werden in warmen Lagen um die Tauber die ersten Bestände in die Blüte übergehen. Der Zuflugintensität des Rapsglanzkäfers hat sich momentan erhöht. Bisher wurde jedoch nur in Ausnahmefällen die Schadschwelle von 8 bis 10 Käfer überschritten. Mit dem Einsetzen der Blüte spielt der Rapsglanzkäferbesatz in der Regel keine Rolle mehr (Ausnahme: Extrembefall). Sollte in späten Beständen noch eine Behandlung notwendig werden, können dort – vor der Blüte - die bienengefährlichen Mittel wie Plenum oder Avaunt eingesetzt werden. Beim Einsatz von Insektiziden nach Blühbeginn muss zwingend auf den Bienenschutz geachtet werden. Es muss beachtet werden, dass sich die Bienenschutzauflage in Mischungen mit Azolfungiziden verschärft. Ausnahme: Biscaya. Weitere Hinweise zum Einsatz von Insektiziden sind in unserem Merkblatt Pflanzenschutzmaßnahmen zu finden.
Achtung: Nach Blühbeginn sollten, sofern irgendwie möglich, in die Abendstunden verlegt werden.
Wintergerste: Bestände mit höherer Ertragserwartung sollten im BBCH-Stadium 31 (1-Knotenstadium = ungefähr Bierflaschenhöhe mit einem Wachstumsregler behandelt werden. Hierzu eigenen sich Mittel wie beispielsweise Moddus, Prodax oder ähnliche Produkte mit einer Aufwandmenge von 0,4 (in zweizeiligen Sorten) bis 0,8 l/ha in mehrzeiligen Sorten.
Achtung: Im Normalfall gibt es im Augenblick keinen Anlass für einen Fungizidzusatz!
Zuckerrüben: Momentan sollte das Unkrautgeschehen fortlaufend unter Beobachtung stehen. eine Unkrautbekämpfung in Wasserschutzgebieten muss in jedem Fall ohne Chloridazon (Rebell) geplant werden.