Wintergerste – Nach dem Auflaufen früh gesäte Flächen auf Blattlausbefall kontrollieren
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 09.10.2018
Milde Herbstwitterung ist förderlich für den Flug von Blattläusen. Um Virusbefall zu vermeiden, sollte so spät wie irgend möglich gesät werden.
Ob nach dem Auflaufen tatsächlich eine Besiedelung der Wintergetreidefelder durch Blattläuse stattfindet, kann nur vor Ort festgestellt werden. Deshalb sollten früh gesäte Bestände vor allem bei sonnigem und warmem Wetter ab einem Entwicklungsstadium von 2 bis 3 Blättern kontrolliert werden. Gefährdet sind besonders Felder in der Nachbarschaft von befallenem Ausfallgetreide und von Mais.
Schadensschwellen: Wenn mehr als 20% der Gerstenpflanzen mit Blattläusen besiedelt sind, ist der Richtwert überschritten und eine Bekämpfungsmaßnahme sinnvoll. Bei früher Saat und besonders in gefährdeten Lagen kann schon ab 10% besiedelter Pflanzen eine Behandlung notwendig werden.
Tipp: Beiliegende pdf-Datei ist eine Entscheidungshilfe um abzuwägen, ob eine Behandlungsmaßnahme zum Schutz von Getreidekeimlingen vor Infektionen durch Viruskrankheiten notwendig ist oder ob u.U. darauf verzichtet werden kann.
Hinweis: Die zur Verfügung stehenden Mittel gegen Blattläuse als Virusvektoren sind im Merkblatt Integrierter Pflanzenschutz 2018 in Tabelle 11 auf Seite 19 zusammengestellt.