Getreide – Zwiewuchs, Lager und Unkräuter zur Ernte
Wichtige Informationen aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis vom 24.06.2019
Die Pflanzenschutzexpertin H. Saddedine aus Donaueschingen berichtet, dass im Einzugsbereich des Landwirtschaftsamts Donaueschingen auf der Baar die Bestände bis jetzt nur in wenigen Fällen lagern. Vergleichsweise oft ist dagegen Unkrautdurchwuchs in diesem Jahr zu sehen.
Offenbar haben in diesen Fällen im Herbst und im Frühjahr die Bekämpfungstermine nicht zum Auflaufen aller Unkräuter gepasst. Vor allem hat die lange Frühjahrstrockenheit das Auflaufen der Unkräuter in den Mai verschoben und in der Wintergerste war oft auf Grund des Entwicklungsstadiums eine Bekämpfung nicht mehr möglich. In stehendem Getreide ist allerdings kein Einsatz von Herbiziden vor der Ernte erlaubt.
Dieses Jahr sieht man auch viel Zwiewuchs (Nachschosser) in der Wintergerste, teilweise auch im Winterweizen und in der Triticale, der ebenfalls durch die lange Trockenphase (Seitentriebe werden reduziert) und den spät einsetzenden Regen (Wiederergrünen der Seitentriebe) entstanden ist. Unter günstigen Bedingungen kann die Reife abgewartet werden. Ansonsten können je nach Verwertung, Reinigung und Trocknung oder Konservierung der Futtergerste mit Propionsäure bzw. Nutzung als GPS in Betracht gezogen werden.
Lagerndes und von Unkraut überwachsenes Getreide oder starker Zwiewuchs kann die Ernte in Gefahr bringen. Für diesen Notfall besteht die Möglichkeit, ein dafür zugelassenes Herbizid mit den entsprechenden WA-Auflagen auf Teilflächen einzusetzen. In diesem Fall bitte unbedingt vor der Anwendung die Beratung anfordern.
Bedingungen für Spätanwendungen in Getreide:
Nur, wenn eine Beerntung sonst nicht möglich ist und nur auf Teilflächen, die
- Lagern – gegen Unkrautdurchwuchs (Auflage WA 700, 701)
- Lagern oder Stehen – gegen Zwiewuchs (Auflage WA 700, 702)
Wartezeiten von 7 bis 14 Tagen beachten.
Achtung: Die Anwendung darf erst ab der Vollreife (BBCH 89) und Kornfeuchte unter 25% erfolgen. Bei der Fingernagelprobe bleibt der Abdruck des Nagels sichtbar bzw. die Halme sind schon gelb, die Halmknoten aber noch grün.
Vorsicht: Getreide, das zur Saatguterzeugung oder für Brauzwecke weiterverwendet wird, darf nicht behandelt werden. Steht das Getreide anderweitig zum Verkauf, sollte zur Sicherheit auch der Handel oder die Mühlen vor einer Spätanwendung kontaktiert werden.