Getreide – Maßnahmen zur Ernteerleichterung
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 01.07.2020
Aufgrund der Trockenheit im Frühjahr ist in vielen Getreidebeständen, insbesondere in Gerste, Zwiewuchs festzustellen. Bei betroffenen Beständen ist zu prüfen, ob eine anderweitige Verwendung möglich ist oder die Bestände noch natürlich abreifen. Nur wenn eine Beerntung unmöglich ist, kommt auf Teilflächen eine Vorernteanwendung mit Glyphosat in Betracht. Bei den für diesen Anwendungsbereich zugelassenen Pflanzenschutzmitteln sind die Anwendungsbestimmungen WA700 und WA702 zu beachten. Wenn das Getreide nicht im eigenen Betrieb verwendet wird, muss wegen der nachweisbaren Rückstände vorab mit dem Abnehmer geklärt werden, ob das so behandelte Erntegut angenommen wird. Die Anwendung von Glyphosat zur Arbeitserleichterung (Druschoptimierung) entspricht nicht der guten fachlichen Praxis und ist seit dem 21.05.2014 untersagt.
Stehen blühende Unkräuter (insbesondere Kornblumen) in den Getreidebeständen, können Honigbienen, auch aus großer Entfernung, zufliegen, um Pollen und Nektar zu sammeln. Nach einer Behandlung mit Glyphosat-Mitteln sterben die Pflanzen langsam ab. Deshalb können abgespritzte blühende Bestände noch mehrere Tage von Bienen besucht werden. In den vergangenen Jahren wurde nach Behandlung blühender Bestände Glyphosat im Honig nachgewiesen. Die Rückstände lagen sogar über der zulässigen Rückstandshöchstmenge, so dass der Honig nicht mehr vermarktet werden konnte.
Achtung: Um Rückstände von Glyphosat im Honig zu vermeiden, dürfen Getreidebestände mit blühenden Unkräutern nicht mit Glyphosat-Mitteln behandelt werden!