Getreide – In Weizenbeständen den Blattapparat gesund erhalten
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 19.05.2020
Die Infektionsgefahr für Pilzkrankheiten ist zurzeit gering. Ist dennoch Befall festzustellen, sollte nach der Ausbildung des Fahnenblattes der Blattapparat durch eine Abschlussbehandlung geschützt werden.
Wenn, insbesondere nach der Vorfrucht Mais, eine Ährenbehandlung gegen Fusarium-Pilze geplant ist, kann bei gesunden Beständen mit der Durchführung der Maßnahme noch bis zum Ährenschieben gewartet werden. Bei geringem Befall, z.B. mit Blattseptoria oder Gelbrost, ist eine Zwischenbehandlung mit verringerter Aufwandmenge (um ca. 25%) ausreichend.
Bei den Abschlussbehandlungen sollten in befallenen Beständen Mittel mit lang andauernder Wirkung, z.B. Azole mit einem Strobilurin- und/oder einem Carboxamid-Wirkstoff verwendet werden.