Ackerbau – Tipps für die Unkraut- und Ungrasbekämpfung
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 09.10.2018
Winterraps: Ackerfuchsschwanz und Ausfallgetreide sind eine starke Konkurrenz zu den Rapspflanzen. Zu deren Bekämpfung im Nachauflauf geeignete Mittel können in Tabelle 18 im Merkblatt „Integrierter Pflanzenschutz 2018“ auf Seite 27 abgerufen werden.
Die Gräsermittel sind mit den Nachauflauf-Mitteln Effigo und Runway zur Bekämpfung von Kamille u.a. mischbar. Die Hinweise in der Gebrauchsanleitung sind zu beachten.
Wenn auf den Schlägen Minderwirkungen bei der Bekämpfung des Ackerfuchsschwanzes festgestellt, oder bereits gegen „FOP-Mittel“ resistente Biotypen nachgewiesen wurden, sollten die sog. „DIM-Mittel“ Focus Ultra oder Select 240 EC bevorzugt eingesetzt werden.
Bleibt trotz einer Bekämpfung noch Ackerfuchsschwanz stehen, ist im Spätherbst, bei Temperaturen unter 10°C, noch eine sichere Wirkung mit Propyzamid-Mitteln, wie beispielsweise Kerb Flo, zu erzielen.
Wintergerste: In früh gesäter Wintergerste, insbesondere auf schweren Böden, steht die Bekämpfung des Ackerfuchsschwanzes im Mittelpunkt. Dies gilt sowohl für die ackerbaulichen Maßnahmen, als auch für die Auswahl der Herbizide. Bei der Auswahl ist sowohl auf die vorhanden Ungräser und Unkräuter, als auch auf einen Wechsel der Wirkstoffklassen zu achten. Wenn Regen für eine ausreichende Bodenfeuchtigkeit gesorgt hat, ist der Einsatz einer Kombination mit einem Bodenherbizid zu empfehlen. Für eine gute Wirkung der Bodenherbizide sind zudem ein feinkrümeliges und abgesetztes Saatbeet und gleichmäßige sowie ausreichend tiefe Ablage des Saatkorns Voraussetzung.
Wenn die Bodenherbizide im Nachauflauf eingesetzt werden, muss die Anwendung möglichst frühzeitig, spätestens jedoch im 1-Blattstadium erfolgen. Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmittel mit den Wirkstoffen Pendimethalin (z.B. Malibu, Stomp Aqua) und Prosulfocarb (Boxer) sind nachfolgende Anwendungsbestimmungen zur Herabsetzung der Verflüchtigung und Abdrift zu beachten:
- NT145: Das Mittel ist mit einem Wasseraufwand von mindestens 300 Liter/ha auszubringen. Die Anwendung des Mittels muss mit einem Gerät der Abdriftminderungsklasse 90% auf der gesamten zu behandelnden Fläche erfolgen.
- NT146: Die Fahrgeschwindigkeit bei der Ausbringung darf 7,5 km/h nicht überschreiten.
- NT170: Die Windgeschwindigkeit darf bei der Ausbringung des Mittels 3 m/s nicht überschreiten.
Bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Chlortoluron gelten folgende Auflagen:
Keine Anwendung auf drainierten Flächen, keine Anwendung auf leichten oder schweren, tonigen Böden und Abstandsauflagen zu Oberflächengewässern. Um eine Abschwemmung der Wirkstoffe zu verhindern, muss auf Flächen mit Hangneigung ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen mit einer Mindestbreite von 20 Metern vorhanden sein! Nur wenn die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt, ist der Randstreifen nicht erforderlich. Zudem ist die Sorten-Verträglichkeit zu beachten.
Hinweise zur Wirkung der Herbizide sowie zu den Auflagen sind in BWagrar Nr. 37 und im Merkblatt Integrierter Pflanzenschutz 2018 in Tabelle 7 auf Seite 15, Tabelle 9 auf Seite 17, sowie in Tabelle 45 auf den Seiten 46 bis 49 nachzulesen.