Düngung – Nährstoffvergleich muss bis Ende März fertig sein!
Wichtige Informationen aus dem Landkreis Heilbronn vom 16.02.2018
A. Vetter, die Expertin vom Landwirtschaftsamt im Kreis Heilbronn, gibt heute wichtige Hinweise zur Düngeverordnung:
- Bis Ende März 2018 muss der Nährstoffvergleich für das Jahr 2017 erstellt sein.
- Die Grundbodenuntersuchungsergebnisse für Schläge, die größer als 1 ha sind, dürfen nicht älter als 6 Jahre sein. Es zählt das Kalenderjahr.
Die N-Düngebedarfsermittlung ist jetzt für alle Kulturgruppen (Ackerbau, Grünland, Gemüse, Reben & Obst) unter folgendem Link online möglich:
https://www.duengung-bw.de/nbb-nid-landwirt-facelet-prod/