Ackerbau – Düngeverordnung in Kraft und damit eine entsprechende Dokumentation gefordert
Wichtige Informationen aus dem Main-Tauber-Kreis vom 25.05.2020
Der Düngungsexperte H. Lindner weist heute ausdrücklich darauf hin, dass zum 01.05.2020 die novellierte, neue Düngeverordnung in Kraft getreten ist. Zukünftig muss kein Nährstoffvergleich mehr erstellt werden. Stattdessen muss die Düngung dokumentiert werden. Innerhalb von 2 Tagen müssen für jeden Schlag oder Bewirtschaftsungseinheit die Art und Menge des aufgebrachten Düngemittels und die Nährstoffmengen aufgezeichnet werden. Bei Weidehaltung müssen die Zahl der Weidetage sowie die Art und Zahl der auf der Weide gehaltenen Tiere nach Abschluss der Weidehaltung dokumentiert werden.
Deshalb informiert der Taubertäler Fachmann darüber, dass vom LTZ Augustenberg ein Merkblatt erstellt wurde, das die baden-württembergischen Betriebsinhaber ab sofort nutzen können um ihre Dokumentationen anforderungsgerecht anzufertigen.
Das u.a. beiliegende Merkblatt ist auf nur 3 Seiten sehr übersichtlich und zusammenfassend gestaltet. Es enthält neben der Bezeichnung, die Größe des Schlages bzw. der Bewirtschaftungseinheit, die Art und Menge des aufgebrachten Stoffes, die aufgebrachte Menge an Gesamtstickstoff und Phosphat, bei organischen und organisch-mineralischen Düngemitteln neben der Menge an Gesamtstickstoff auch die Menge an verfügbarem Stickstoff uvm..
Alle notwendigen Aufzeichnungen sind damit zusammengeführt und können in der benötigten Anzahl und zur weiteren Bearbeitung ausgedruckt oder auch kopiert werden.
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