Ackerbau – Düngebedarfsermittlung und Nährstoffvergleich für „Rote“ und „Grüne“ Gebiete
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 30.10.2019
Heute weist das LTZ Augustenberg darauf hin, dass auch bei einer Befreiung der Erstellung bzw. der Aufzeichnungspflichten aus fachlicher Sicht empfohlen wird geeignete Aufzeichnungen zu machen. Um der Praxis dazu einfache Entscheidungshilfen an die Hand geben zu können gibt der Fachbereich Düngung des LTZ sog. Entscheidungsbäume zur Ermittlung des Düngebedarfs für die betroffenen roten und grünen Gebiete aus.
- Pflicht zur Erstellung eines Nährstoffvergleichs und der Ermittlung des Düngebedarfs für Nitratgebiete (rote Gebiete) nach § 13 DüV Abs. 2 § 8 Abs. 6, § 3 Abs. 2 und § 10 Abs.1 Satz 4 Düngeverordnung (DüV) und § 3 Nr. 3 VODüVGebiete
- Pflicht zur Erstellung eines Nährstoffvergleichs und der Ermittlung des Düngebedarfs für Gebiete außerhalb der Nitratgebiete (grüne Gebiete) nach § 13 DüV Abs. 5 § 8 Abs. 6, § 3 Abs. 2 und § 10 Abs.1 Satz 4 Düngeverordnung (DüV) und § 5 Nr. 1 VODüVGebiete
Lesen Sie mehr darüber in den beiliegenden pdf-Dokumenten …..