Sachkunde und Beratung – 68. Baden-Württembergischer Pflanzenschutztag
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 22.02.2021
Der 68. Baden-Württembergische Pflanzenschutztag wird in diesem Jahr vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg veranstaltet und lädt Sie dazu herzlich ein. Die Organisation übernehmen das Regierungspräsidium Karlsruhe, das Amt für Landwirtschaft und Naturschutz Sinsheim und das Landwirtschaftliche Technologiezentrum Augustenberg.
Die Veranstaltung findet am Mittwoch, den 24.02.2021 in der Zeit von 10 bis 16:00 Uhr statt.
Eine Anmeldung zur Teilnahme ist leider nicht mehr möglich da die Veranstaltung komplett ausgebucht ist.
Eine entsprechende Folgeveranstaltung ebenfalls mit Sachkundenachweis wird angeboten. Mehr dazu nach dem Pflanzenschutztag.
Das Tagungsprogramm
Herrn MDG Dr. Konrad Rühl vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg wird die offizielle Eröffnung der Veranstaltung sowie die Begrüßung der Teilnehmer übernehmen. Danach folgen Grußworte des Landkreises Main-Tauber und im Anschluss daran startet das interessante Vortragsprogramm.
Themen im Fachprogramm:
- Aktuelle rechtliche Bestimmungen im Pflanzenschutz, Zulassung und Anwendungsbestimmungen und die Umsetzung des Biodiversitätsstärkungsgesetzes - Dr. A. Maier, Regierungspräsidium Karlsruhe
- Neue Schädlinge und die unbekannte Vielfalt natürlicher Gegenspieler: Eine Perspektive für integrierte Bekämpfungsstrategien im Ackerbau – Dr. O. Zimmermann, LTZ Augustenberg
- Grundabsicherung im Pflanzenschutz – ein gangbarer Weg?! - Gerd Münkel, Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis - Landwirtschaftsamt Sinsheim
- Abdriftlos durch die Nacht – im Ackerbau 50% Pflanzenschutzmittel einsparen bei gleichem Behandlungserfolg – ein Praktiker berichtet - Klaus Keppler, Hofgut Dettenberg Uttenweiler
Im Chat können Fragen an die Referenten gestellt werden. Diskussion jeweils nach dem Vortrag und am Ende der Veranstaltung.
Hinweis: Diese Veranstaltung dient auch zur Fort- und Weiterbildung in der Pflanzenschutz-Sachkunde und ist nach §9 Abs. 4 PflSchG vom Regierungspräsidium Karlsruhe anerkannt. Die Teilnehmer erhalten darüber eine entsprechende Bescheinigung (4 Stunden) zugesandt, sofern Sie an der gesamten Veranstaltung teilgenommen und bei der Anmeldung das Geburtsdatum bzw. Registriernummer des Sachkundenachweises und die Anschrift vollständig eingetragen haben.