Ackerbau – Regional notwendige Feldarbeiten
Wichtige Informationen aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis vom 10.07.2019
Die Pflanzenschutzexpertin H. Saddedine aus Donaueschingen hat heute den Maiszünslerbesatz, die herbstliche Gülledüngung und den Zwischenfruchtanbau im Blick. Außerdem gibt die Beraterin wichtige Hinweise zu Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF).
Mais – Maiszünsler
Der Mais ist im 10-12 Blattstadium angekommen. Für die Maiszünsler-Bekämpfung empfehlen wir auf der Baar diese Woche (KW 28) als Termin für die erste Ausbringung der Trichogramma-Produkte. Bei der Standartbehandlung mit zweimaliger Ausbringung, wird die zweite Lieferung dann in zwei Wochen, also KW 30 ausgebracht.
Acker – Herbstdüngung mit Gülle
Genereller Verbotszeitraum: Ab Ernte bis 31. Januar
Ausnahmen: Bis zum 01. Oktober können bei einem festgestellten Düngebedarf bis 30 kg/ha Ammonium-N bzw. 60 kg/ha Gesamt-N zu folgenden Kulturen ausgebracht werden:
- Winterraps, Feldfutter und Zwischenfrüchte bei Aussaat bis 15.09. (Zwischenfrüchte mit Standzeit von mind. 6 Wochen)
- Wintergerste bei Aussaat bis 01.10. und Vorfrucht Getreide
Zwischenfruchtanbau und Begrünung
Für den Zwischenfruchtanbau sprechen die Stickstoffspeicherung über den Winter, Erosionsverminderung und Verbesserung des Bodengefüges, Unkrautunterdrückung, Krankheitsunterbrechung aber auch Futtergewinnung. Es eignen sich verschiedene Pflanzenarten, wobei man die negativen Fruchtfolgeeffekte beachten muss. Darum sollten Pflanzenarten, die als Hauptfrucht angebaut werden, nicht als Zwischenfrucht dienen. Das heißt, keine Kreuzblütler in Rapsfruchtfolgen oder bei Leguminosen (Erbsen, Klee) sollten Anbaupausen auf der Fläche einhalten werden. In der Nachbarschaft von Wintergetreideschlägen sollte die Zwischenfrucht keine Gräser (Weidelgras, Hafer u.a.) enthalten, wenn Befall von Verzwergungsvirus in der Vorkultur oder in angrenzenden Schlägen auftrat. Die Gräser können hier für die Überträger (Läuse, Zwergzikaden) als „grüne Brücke“ dienen. Die Zwischenfrucht/Begrünung kann sich auf der Baar gut entwickeln, wenn die Aussaat bis Mitte August erfolgt. Bei Trockenheit wird Walzen nach der Saat empfohlen.
Beispiele für Pflanzenarten:
- Phacelia - auf nächstjährige Bienenweide-Flächen evtl. in Kombination mit Perser-/Alexandrinerklee
- Grünschnittroggen - zu Biogasmais
- Gräser oder Gräser-/Kleegemisch
- Einjähriges Weidelgras schosst und schiebt noch vor Winter, wintert aber aus
- Welsches Weidelgras für die Nutzung nach Winter und länger
Werden die Zwischenfrüchte im Rahmen von Greening oder FAKT beantragt, müssen die Vorgaben zu Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) oder FAKT-Maßnahmen beachtet werden.
Hinweis zu Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) mit großkörnigen Leguminosen
Großkörnige Leguminosen (Erbsen, Ackerbohnen u.a.) müssen bis 15. August auf der Fläche bleiben. Sofern die Druschreife vorher eintritt, muss die Ernte mindestens 3 Tage davor dem Landwirtschaftsamt schriftlich gemeldet werden.