Ackerbau – Jetzt schon Pflanzenschutzmaßnahmen notwendig?
Wichtige Informationen aus dem Landkreis Schwäbisch Hall vom 18.02.2019
Wie schon am Wochenende soll das Wetter auch in der laufenden Woche weiterhin beständig bleiben. Das heißt bei Temperaturen um die 10°C sonnig/warm.
Die Pflanzenschutzfachleute S. Hörner und S. Wolpert vom Amt in Ilshofen raten heute dazu den Raps auf Schädlingsbesatz und das Getreide auf Unkrautbesatz zu kontrollieren. Ebenso weisen sie daraufhin, dass vor der ersten Düngergabe die Berechnung der Obergrenze nach DÜV vorliegen muss.
Zuflug der Rapsschädlinge: Über das Wochenende konnte in den amtlichen Gelbschalen bereits der ersten Zuflug des Gefleckten Kohltriebrüsslers festgestellt werden. Die Schadensschwelle von 30 gefleckten Kohltriebrüsslern in 3 Tagen war in den amtlichen Gelbschalen überschritten. Bevor die Rüssler mit der Eiablage beginnen machen diese zunächst einen Reifungsfraß von ca. 10 bis 14 Tagen durch. Dieser verzögert sich aber durch die aktuellen, noch kalten Nachttemperaturen. Hinweis: Zu frühe Behandlungen machen keinen Sinn, da aufgrund der Wetterlage mit einem weiteren Zuflug zu rechnen ist.
Die Fachleute empfehlen bei Befahrbarkeit der Flächen die Durchführung einer Behandlung Mitte bis Ende dieser Woche (KW 8) mit einem Pyrethroid Klasse II. Mögliche Mittel wären hier beispielsweise 75ml/ha Karate Zeon, 80ml/ha Nexide, 300ml/ha Bulldock, 10 ml/ha Fury 10 EW, und weitere…
Achtung: Neben den Rapsschädlingen sind auch schon Bienen aktiv. Das heißt der Bienenschutz muss unbedingt beachtet werden!
Sofern in den Rapsbeständen noch Unkrautbekämpfungsmaßnahmen durchgeführt werden müssen, kann das neu zugelassene Mittel Korvetto eingesetzt werden. Neu ist dabei, dass es relativ sicher gegen Klettenlabkraut und Taubnessel wirkt. Gegen Klatschmohn und Storchschnabelarten hat das neue Produkt gegenüber den Konkurrenzprodukten ebenfalls Wirkungsvorteile.
Getreideherbizide: Die Experten raten dazu, die Getreideflächen auf Ackerfuchsschwanzbesatz zu kontrollieren. Solange die Nachttemperaturen deutlich unter den Gefrierpunkt liegen, sollte auf Pflanzenschutzmittelanwendungen verzichtet werden. Zu bedenken ist auch, dass die hohen Temperaturdifferenzen mit intensiver Sonne und Nachtfrost für die Bestände Stress bedeuten. Die Durchführung von Pflanzenschutzmaßnahmen muss deshalb gut überlegt sein.
Stickstoffdüngung: Vor der ersten Düngergabe muss die Berechnung der Obergrenze nach DÜV vorliegen. In diesem Zusammenhang sind weitere Hinweise unter www.duengung–bw.de abrufbar.