Ackerbau – Für das Taubertal im Visier: Winterraps, Wintergerste und die Düngeverordnung
Wichtige Informationen aus dem Main-Tauber-Kreis vom 04.10.2019
Die amtlichen Pflanzenschutzberater im Taubertal, H. Lindner und T. Bender informieren heute über mögliche Feldarbeiten in den Kulturen Winterraps und Wintergerste. Gleichzeitig weisen die Experten darauf hin, dass laut Düngeverordnung auf Ackerland keine Gülle oder Gärreste mehr ausgebracht werden dürfen.
Winterraps: Ab dem 4–6 Blatt Stadium sollte an eine Einkürzung zur Absicherung der Winterhärte durchgeführt werden. Auf Flächen die jetzt schon den Bestand geschlossen haben empfehlen Lindner und Bender den Einsatz von Carax 0,5 Liter/ha beispielsweise in Mischung mit Folicur 0,5 Liter/ha. Falls es notwendig sein sollte kann ein Gräsermittel gegen Ausfallgetreide und Ackerfuchsschwanz bei dieser Maßnahme in Mischung mit ausgebracht werden. Gleichermaßen empfehlen die Berater jetzt die Zumischung eines Bordüngers.
Wintergerste: Nach den aktuellen Wettervorhersagen dürfte in diesem Jahr genug Bodenfeuchte für eine gute Wirkung von Bodenherbiziden vorhanden sein. Idealer Termin für den Einsatz von Cadou Forte Set, Boxer, Herold SC, Malibu, oder anderen Produkten ist beim Spitzen der Wintergerste. Zu diesem Zeitpunkt kann man die Fahrgassen gerade erkennen. Zu beachten ist, dass Boxer und vergleichbare Produkte eine potentielle Unverträglichkeit (Nachtfröste!) beim Einsatz im Nachauflauf hat. Die Kultur darf also in keinem Fall zu weit entwickelt sein. Bei Unsicherheiten bitte die amtliche Beratung anfordern.
Achtung: Die Zumischung eines Insektizids zum jetzigen Termin ist nicht notwendig. Der Einsatz gegen Blattläuse wird bei Bedarf ab dem drei Blattstadium der Gerste empfohlen. Das Amt wird zu gegebener Zeit darüber informieren ob ggf. behandelt werden sollte. Unabdingbar ist die Beachtung der Anwendungsbedingungen der einzelnen Produkte wie evtl. Drainageauflage und Gewässerabstände.
Düngeverordnung: Seit 02. Oktober dürfen keine Gülle oder Gärreste mehr auf Ackerland ausgebracht werden. Auf Grünland kann noch bis Monatsende gefahren werden.