Ackerbau – Auflagen Pflanzenschutzmittel beachten!
Wichtige Informationen aus dem Landkreis Karlsruhe vom 01.05.2019
Der amtliche Pflanzenschutzberater im Landkreis Karlsruhe weist heute eindringlich auf die bestehenden Anwendungsbestimmung für Chloridazon (z.B. Rebell Ultra) hin.
Für die Anwendung von Chloridazon gelten verschärfte Anwendungsbestimmungen. Grund hierfür sind die weiterhin hohen Werte eines Metaboliten von Chloridazon im Grundwasser. Wie bisher gilt der freiwillige Verzicht in Wasserschutzgebieten. Wir bitten alle auch in Wasserschutzgebieten gänzlich auf den Einsatz des Wirkstoffs Chloridazon zu verzichten.
Achtung: Auf allen sandigen Böden mit weniger als 17% Ton und weniger als 50% Schluff ist die Anwendung von Chloridazon generell verboten. Ohne Bodengutachten gilt das Verbot aber auf allen Böden mit weniger als 17% Ton, also auch auf sandigem und lehmigem Schluff!
Im Ergebnis der EUF-Untersuchung ist die Anwendbarkeit von Chloridazon angegeben (Keine Anwendung bei EUF Bodenart 0-3). Die Einhaltung der neuen Anwendungsbestimmungen wird von der unteren Landwirtschaftsbehörde kontrolliert.
Die EU-Genehmigung für Chloridazon als Wirkstoff endet am 31. Dezember 2018. Die BASF als Zulassungsinhaber hat die Zulassung widerrufen. Für den Handel gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 30. Juni 2019. Für Anwender gilt eine Aufbrauchfrist bis zum 30. Juni 2020