Ackerbau – Abstrakte Begrifflichkeiten dominieren heuer die regionale Gerste
Wichtige Informationen aus dem Main-Tauber-Kreis vom 26.06.2020
Die Pflanzenschutzexperten H. Linder und T. Bender wissen, dass in den warmen Lagen um die Tauber in den nächsten Tagen die Wintergerstenernte beginnen wird. Sofern keine GPS-Nutzung durchgeführt wurde, kommt es heuer erstmalig auf den Höhen im mittleren und südlichen Kreisgebiet zu einer Situation die bisher nur in abstrakter Begrifflichkeit existierte: In der Wintergerste muss aufgrund der Frostnacht vom 11. auf den 12. Mai, zumindest auf Teilflächen, ‚leeres Stroh‘ gedroschen werden.
Maiszünsler: Der Maiszünslerflug hat im Lauf der Woche eingesetzt. Die Ausbringung der Nützlinge ist gleichermaßen jetzt angelaufen. Für eine chemische Behandlung ist es noch zu früh. Weiter Hinweise hierzu folgen.
Vorerntebehandlung im Getreide: Aus bekannten, vielfältigen Gründen sollte eine Vorerntebehandlung mit Glyphosat in Getreide vermieden werden. Diese ist unter strengen Auflagen nur noch auf Teilflächen erlaubt und nur noch dann wenn sonst eine Beerntung nicht möglich wäre. Bei Zwiewuchs oder beispielsweise Weizendurchwuchs in Gerste kann entweder eine normale Abfreife abgewartet, das Erntegut getrocknet oder im Fall von Futtergetreide Propionsäure zugesetzt werden.
Achtung: Flächen mit blühenden Unkräutern dürfen wegen potentiellen Rückstandsproblemen im Honig nicht behandelt werden.
Zuckerrüben: Bis jetzt konnte in den Zuckerrübenbeständen der amtlichen Beobachtungsflächen noch kein Befall mit Cecospora Blattflecken festgestellt werden. Sicher ist jedoch jetzt schon, dass aufgrund der nachlassenden Wirkung der vorhandenen Mittel eine Reduktion der Aufwandmenge nicht erfolgen darf und, dass der Zusatz des Kontaktmittels Tridex DG in jedem Fall eingeplant werden muss.
Blühmischungen: Auf einigen FAKT Blühmischungsflächen, die über mehrere Jahre auf der gleichen Fläche ausgebracht wurden (FAKT E.2.1 FAKT E.2.2) breiten sich Disteln teilweise massiv aus. Für solche Fälle sollte für die kommenden Jahre einen Kulturwechsel eingeplant werden.
Ein Schröpfschnitt der Blühmischungen ist ab dem 15. Juli auch auf Teilflächen möglich, wenn der Anteil nicht ausgesäter Arten einen Deckungsgrad von mehr als 75% ausmacht.
Tipp: Bei Fragen oder unklaren Situationen an die amtliche Beratung wenden.