Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für Lumiderm VG

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 16.12.2024

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) informiert heute darüber, dass nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr.1107/2009 für Lumiderm VG (Wirkstoff: Cyantraniliprole) eine Notfallzulassung erteilt wurde.

 

Das Mittel darf damit im Zeitraum zwischen dem 02. Dezember 2024 bis 30. März 2025 zur Beizung von Dicker Bohne, Buschbohne und Stangenbohne gegen Bohnenfliege (Delia platura) eingesetzt werden in Saatgut der o.a. Kulturen deren Aussaat in der Zeit von 14. April 2025 bis 11. August 2025 erfolgt.

 

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

 

 

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Bernhard Bundschuh

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