Pflanzenschutzmittel – Widerruf der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit unzulässigen Beistoffen

Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 03.04.2023

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat zum 24. März 2023 die Zulassung folgender Pflanzenschutzmitteln widerrufen, soweit unzulässige Beistoffe verwendet wurden:

Packungen von Domark 10 EC (Zulassungsnummer: 004329-00), die vor dem 24. März 2023 hergestellt wurden (Herstellungsdatum auf dem Etikett beachten), enthalten die alte Formulierung und können bis zum 24. Juni 2023 ab verkauft und bis zum 24. März 2024 aufgebraucht werden.

Für Countdown wurde die gesamte Zulassung auf Antrag wiederrufen. Es gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 24. Juni 2023 und eine Aufbrauchfrist bis zu 24. März 2024.

Auch die Zulassung von Latitude (Zul.-Nr. 024862-00) wurde auf Antrag mit denselben Fristen (24. Juni 2023, 24. März 2024) widerrufen. Packungen der neuen Generation (Zul.-Nr. 044862-00) enthalten den betroffenen Beistoff nicht mehr und sind nicht betroffen.

Die Zulassung von Latitude XL (Zul.-Nr. 007795-00) endete durch Zeitablauf. Die Abverkaufsfrist endet am 30. April 2023, die Aufbrauchfrist am 31. Januar 2024. Packungen mit der Zul.-Nr. 027795-00 enthalten den betroffenen Beistoff nicht mehr und sind von dem Widerruf nicht betroffen.

Achtung: Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste der betroffenen Produkte entsorgungspflichtig.

 

Bernhard Bundschuh

LTZ Augustenberg
Neßlerstraße 25
76227 Karlsruhe
Tel.: 0721-9468-444