Pflanzenschutzmittel – Erweiterung einer bestehenden Zulassung

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 08.01.2024

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) informiert, dass nach Artikel 51 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 1107/2009 für das Produkt Milagro 6 OD (Wirkstoff: Nicosulfuron) folgende Zulassungserweiterung im Freiland-Zierpflanzenbau ausgesprochen wurde:

 

Produkt

Anwendungsnummer

Schadorganismus/

Zweckbestimmung

Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte

Verwendungszweck

Milagro 6 OD

005945-00/03-001

Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter

Kiefer, Thuja occidentalis

ab 3. Standjahr

 

 

Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.

 

Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind alle Angaben zur sachgerechten Anwendung und sämtliche Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen und weiteren Auflagen ebenso zwingend zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshin-weise und die sonstigen Hinweise.

Bernhard Bundschuh

LTZ Augustenberg
Neßlerstraße 25
76227 Karlsruhe
Tel.: 0721-9468-444