Ackerbau – Bodennahe Gülleausbringung ab Februar 2025
Wichtige Informationen aus dem Main-Tauber-Kreis vom 20.01.2025
Der renommierte Pflanzenschutzexperte T. Bender - zuständig im Main-Tauber-Kreis - gibt der Praxis im Taubergrund heute die wichtige Info zur Hand, dass nach der Düngeverordnung ab 1. Februar 2025 auch auf Dauergrünland und mehrschnittigen Feldfutterbau die Pflicht zur bodennahen Gülleausbringung gilt.
Es besteht nämlich die Möglichkeit das Ausnahmen von der bodennahen Gülleausbringung gestatten werden können, welche in Form einer Allgemeinverfügung in unserem Landkreis rechtlich umgesetzt wird.
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