Wichtige Termine beachten!
Abmulchen/Umbruch der Zwischenfruchtbestände- ÖVF ist ab dem 15.1. erlaubt!
Es bietet sich an, damit noch etwas zu warten, für den Fall, dass doch noch der Zustand eines gefrorenen Bodens genutzt werden kann.
Ende der Sperrfrist für das Aufbringen von Festmist von Huf- und Klauentieren und Kompost mit Ablauf des 15. Januar. Eventuell gefrorener Boden kann zur bodenschonenden Aufbringung genutzt werden. Unter nassen Bedingungen ist ggfs. eine Ausbringung auf dem Grünland sinnvoll.
Ende der Sperrfrist für das Aufbringen von Düngemitteln mit N-Gehalten über 1,5 % in ab 1. Februar
Nach der Dünge-VO (§ 5) dürfen stickstoff- oder phospathaltige Düngemittel nicht auf wassergesättigte, gefrorene oder schneebedeckte Böden aufgebracht werden. Ausnahme: bis zu 60 kg N/ha dürfen aufgebracht werden, wenn der Boden am Tag des Aufbringens aufnahmefähig ist und auftaut und ein Abschwemmen ins Gewässer oder auf benachbarte Flächen nicht zu befürchten ist und der Boden eine Winterkultur oder Zwischenfrucht oder Grünland trägt und anderenfalls die Gefahr einer Bodenverdichtung bestehen würde. Was somit nicht mehr möglich ist, ist die sehr frühe N- und P-Düngung z.B. von zukünftigen Zuckerrüben- oder Sommergersten-Feldern auf gefrorenen Boden. Die Ausbringung von Kali-, Magnesium und Kalkdüngern mit weniger als 2 % Phosphat ist von diesen Einschränkungen nicht betroffen. Bei Kompost und Festmist von Huf- und Klauentieren dürfen auch mehr als 60 kg Gesamt-N ausgebracht werden.
Was ändert sich mit der neuen DÜV: Vorgeschrieben ist eine Düngebedarfsermittlung für Stickstoff vor dem Aufbringen von wesentlichen Nährstoffmengen zu einer Kultur bei mehr als 50 N pro Hektar und Jahr. Die Bedarfsermittlung ist gemäß Anlage 4 der DÜV zu erstellen und aufzuzeichnen. Die Düngeverordnung gibt je nach Kultur bundeseinheitliche ertrags- und kulturspezifische N-Bedarfswerte vor. Die N-Bedarfswerte sind an das durchschnittliche Ertragsniveau der letzten 3 Jahre anzupassen. Den kostenloser Düngeplaner finden Sie unter: www.dlr.rlp.de;