Dokumentation neue Düngeverordnung
- Eine schriftliche Düngebedarfsermittlung mit kulturspezifischen und standortbezogenen Obergrenzen für Stickstoff nach konkreten Vorgaben. Hierzu finden Sie auf unserer Internetseite: www.dlr.rlp.de (dort rechts auf Wasserschutzberatung klicken; Anschließend wieder rechts zu Düngeverordnung dort auf Ackerbau und Grünland klicken) alle wichtigen Informationen zur Düngeverordnung. Ganz aktuell erhalten Sie dort eine kostenlose Excel- Anwendung (z. Z. Version 1.0) zur Berechnung des Düngebedarf von Ackerkulturen und Futterbau.
- Künftig geringere N- und P- Salden (Kontrollwerte) beim Nährstoffvergleich, die verbindlich einzuhalten sind. Für Stickstoff im 3- jährigen Betriebsdurchschnitt max. 60 kg und von 2018- 2020 50 kg N- Überschuss/ha (Verlustansätze möglich). Bei Phosphat gelten im 6- jährigen Betriebsdurchschnitt max. 20 kg und von 2018- 2020 10 kg P2O5- Überschuss/ha.
- Anwendung der 170 kg N- Obergrenze/ha im Betriebsdurchschnitt für alle organischen und organisch- mineralischen Düngemittel (inkl. Weidegang).
- Änderung auch beim Nährstoffvergleich, die zunächst nur Wiederkäuer haltende Betriebe betreffen werden.
Weiter Informationen zur Düngeverordnung erhalten Sie auf der o.a. Seite.